Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09 (34) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Wintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung restlicher Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der "Normaltarif regelmäßig in Ausübung des richterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten geschätzt werden (BGH NJW 2007, 3732; BGH VersR 2006, 1425).Für den Fall, dass spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, kann nach der Rechtsprechung ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Ansatz gebracht werden (BGH NJW 2008, 2910; BGH VersR 2006, 1425).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Kosten für eine Teil- oder Vollkasko- Versicherung sind bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs stets erstattungsfähig, da insofern ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten besteht, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen (vgl. BGH NJW 2005, 1041). - BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Einen Eigenersparnisanteil muss sich der Kläger angesichts der geringen Fahrstrecke'von unter 1.000 km nicht anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1983, 2694).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Für den Fall, dass spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, kann nach der Rechtsprechung ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Ansatz gebracht werden (BGH NJW 2008, 2910; BGH VersR 2006, 1425). - OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09
Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Dies ist in der Regel erst ab einem Überschreiten von mehr als 50% der Fall (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 604). - OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
Auszug aus AG Wiesbaden, 27.01.2010 - 93 C 6055/09
Die Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels zur Schadenseinschätzung bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 1540).